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Schlossstraße 1
34516 Vöhl
(05635) 9931-0
info@voehl.de

Montag + Dienstag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 


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  Montag + Dienstag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
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Baugebiete allgemeine Informationen

Die Nationalparkgemeinde Vöhl bietet attraktive gemeindeeigene Bauplätze in fünf Ortsteilen der Gemeinde Vöhl an.

Preisangaben:

Die Preisangaben beinhalten den Grunderwerb, die Anschlussbeiträge für Abwasserentsorgung und Wasserversorgung, einen Vermessungskostenanteil und einen Anteil für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Eine Vorausleistung auf Erschließungsbeiträge ist nur dann enthalten, wenn dies extra vermerkt ist. Die Kosten der Haus- bzw. Grundstücksanschlüsse für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind nicht enthalten.

Bauverpflichtung:

Für gemeindeeigene Bauplätze gilt eine Bauverpflichtung. Erwerber müssen sich vertraglich verpflichten, das Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Wohnhaus zu bebauen und dieses auch selbst zu nutzen. Bei Nichterfüllung hat die Gemeinde das Recht, das Grundstück zurückzuerwerben.

Familienförderung:

Für gemeindeeigene Bauplätze gibt es für Familien Preisnachlässe. Die Preisnachlässe sind unabhängig von Kaufpreis und Grundstücksgröße und betragen

für Familien mit 1 Kind 2.000 €,
für Familien mit 2 Kindern 4.000 €,
für Familien mit 3 und mehr Kindern 6.000 €.

Als Familien gelten alle Ehepaare, Paare, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit Kindern. Die Kinder müssen im gemeinsamen Haushalt wohnen und dürfen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hierzu gibt es allerdings eine Ausnahme: Dauerhaft pflegebedürftige Kinder werden auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt.

Sie haben Interesse am Erwerb eines Grundstückes in der Nationalparkgemeinde Vöhl, dann senden Sie uns bitte den Antrag auf Anerkennung als Bauplatzanwärter ausgefüllt und unterschrieben zu.

Ansprechpartner:

Bei Fragen zum Grunderwerb wenden Sie sich bitte an Iris Wiedenhoeft. Für Fragen zur Bebaubarkeit, Bebauungspläne etc. wenden Sie sich bitte an Dennis Glänzer.

Bebauungspläne:

Unsere Bebauungspläne finden Sie hier: Kartenviewer Bebauungspläne

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