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Schlossstraße 1
34516 Vöhl

(05635) 9931-0
info@voehl.de

Montag + Dienstag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
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8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 


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Illegale Beseitigung von Baum-, Strauch- und Rasenschnitt

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass Baum-, Strauch- und Rasenschnitt etc. illegal an Böschungen, Wegesrändern oder im Wald illegal entsorgt wird. Auch die Entsor-gung von privatem Grünschnitt über die Sammelstellen für kompostierbare Abfälle auf den gemeindlichen Friedhöfen ist bereits vorgekommen.
In dem Zusammenhang machen wir nochmals auf die Rechtslage aufmerksam. Wer Abfälle ausserhalb einer dafür zugelassenen Abfallbehandlungsanlage lagert oder ablagert begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bußgeldrechtlich geahndet werden kann.
Rasen- und Strauchschnitt ist entweder auf dem eigenen Grundstück zu verwerten (z. B. durch Kompostieren) oder über die Biomüll-Entsorgung der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen. Verholztes Astwerk ab einer Stärke von 1 cm Durchmesser und stärker sowie erdfreie Wurzelstöcke können über den Schredderplatz in Vöhl entsorgt werden. Die Öff-nungszeiten und die Nutzbedingungen für den Schredderplatz in Vöhl sind in einem separa-ten Bericht veröffentlicht.
Das Bundesamt für Naturschutz weist in einer Pressemitteilung auf die Konsequenzen einer illegalen Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen hin: Der Nährstoff-haushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stick-stoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen ver-schwinden dagegen.
Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder un-ter Büschen, auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.
Wir fordern daher alle Einwohnerinnen und Einwohner auf, Grünabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und illegale Abfallablagerungen jeglicher Art zu unterlassen.